Ergänzungsantrag zum „Tuttlinger Mehr-Kindergeld“ abgelehnt

Keine Mehrheit fand der von den Freien Wählern eingebrachte Ergänzungsantrag zum neuen Tuttlinger „Mehr-Kinder-Geld“ in der letzten Kreistagssitzung. Landrat Wolf sicherte aber zu, einige wichtige Punkte aus dem Antrag mit in die Umsetzung der Förderung mit aufzunehmen. Den Freien Wählern war besonders die Unterstützung und Begleitung der Eltern durch entsprechende Angebote wichtig, da nur so ein nachhaltiger Erfolg sichergestellt werden kann.

Den vollständigen Antrag gibt es hier zum Nachlesen.

Sehr geehrter Herr Landrat Wolf,

für das vom Landkreis geplante „Mehr-Kindergeld“ legt die Fraktion der Freien Wähler folgenden Ergänzungsantrag vor:

1.Familien erhalten bei der Geburt ihres ersten Kindes eine Einmalzahlung von 100 €.

Die Zahlung wird vom Besuch eines Qualifizierungslehrgangs abhängig gemacht, mit dem Erziehende auf die Elternrolle vorbereitet und die heute gängigen Grundlagen der Erziehungswissenschaften, insbesondere pädagogisches und psychologisches Grundwissen aber auch wertschätzende Haltungen vermittelt werden sollen.

Die Kosten für diesen Lehrgang werden ebenfalls vom Kreis übernommen.

2.Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende werden bei der Förderung Familien gleichgestellt.

3.Für diese Maßnahmen werden 80.000 € in den Haushalt eingestellt.

Begründung

Die Fraktion der Freien Wähler begrüßt die von Ihnen, Herrn Landrat Wolf MdL vorgeschlagene Initiative zur Schaffung eines „Tuttlinger Mehr-Kindergeldes“. Auch wir halten es für wichtig, Eltern, die sich bewusst für Kinder entscheiden, nicht nur ideell zu fördern und zu unterstützen. Neben strukturellen Angeboten wie dem Ausbau der Kleinkindbetreuung, der derzeit in vielen Kreisgemeinden stattfindet und bei dem sich auch der Kreis engagiert, soll das Tuttlingern Mehr-Kindergeld ein Symbol dafür sein, dass Kinder im Landkreis willkommen sind und Eltern mit ihrer Entscheidung für Kinder auch einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft leisten.

Allerdings hat der vorliegende Vorschlag zwei Nachteile. Mit rund 120 Familien bzw. Frauen erreicht er nur einen kleinen Teil der Familien im Landkreis. Zudem besteht die Gefahr, dass die Förderung ohne nachhaltige Wirkung verpufft.

Wir schlagen stattdessen vor, die Beschränkung auf drei Kinder oder mehr aufzugeben und die Zahlung bereits bei der Geburt des ersten Kindes zu leisten. Durch den vorgeschriebenen Besuch eines Kurses soll zudem eine gewisse pädagogische Nachhaltigkeit sichergestellt werden. Viele Eltern bekommen ihre Kinder weitestgehend ohne pädagogische Vorkenntnisse und ohne Vorbereitung auf den Erziehungsalltag. Das Elterntraining soll in klar strukturierten Modulen an den konkreten Erziehungssituationen im Alltag ansetzen und so eine leichte Umsetzung der vermittelten Inhalte zu Hause ermöglichen. Ziel wäre es möglichst alle Bevölkerungsschichten mit dem Elterntraining zu erreichen. Damit wäre das Elterntraining gleichzeitig eine präventive Maßnahme, um Besonderheiten und Störungen im Kindes- und Jugendalter vorzubeugen. Letztendlich könnten sich diese Maßnahmen dann positiv auf die Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe auswirken.
Bei diesem Elterntraining könnte der Kreis auf Angebote bewährter Bildungsträger im Kreis (VHS, Caritas, Kirchen, Kinderschutzbund, …) zurückgreifen, so dass keine neuen Strukturen aufgebaut werden müssen. Die Kosten eines solchen Kurses betragen ca. 40 €.

Nach Angaben des Landratsamtes liegt die Zahl der jährlichen Geburten bei ca. 1.270, genauere Zahlen über die Erstlingsgeburten liegen nicht vor. Offen ist auch, wer letztlich dieses Angebot überhaupt annehmen wird. Uns ist aber wichtig, jeder Familie die Möglichkeit einer solchen Förderung einzuräumen. Da die Zahl der Berechtigten deutlich größer sein wird als beim bisherigen Vorschlag werden die dafür angesetzten 60.000 € nicht reichen. Wir schlagen deshalb vor, den Ansatz auf 80.000 € aufzustocken. Die Finanzierung der Mehrausgabe dürfte nach den Erfahrungen der letzten Jahresabschlüsse problemlos im laufenden Betrieb sicherzustellen sein.

Unser Antrag stellt sicher, dass alle Familien oder Eltern vom „Mehr-Kindergeld“ profitieren können und dass vor allem wegen der damit verbundenen Qualifizierung über die einmalige Zahlung hinaus Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden können, die auf Dauer der Erziehung der Kinder zugute kommen werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Ergänzung Ihres Vorschlages mit tragen könnten und bitten Sie, unseren Antrag im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts zur Abstimmung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Bär

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